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Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag zu!
Die Kostenübernahme unserer Leistungen erfolgt für Sie durch alle Pflegekassen. Sie können unsere Leistungen auch als Nicht-Pflegebedürftiger privat in Anspruch nehmen.
Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 131€ zur Verfügung.
Pflegegeld pro Monat, welches Ihnen für häusliche Pflege zusteht:
Pflegegrad 1
+ 0 €
Pflegegrad 2
+ 347 €
Pflegegrad 3
+ 599 €
Pflegegrad 4
+ 800 €
Pflegegrad 5
+ 990 €
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